Kundmachung des Bundeskanzlers vom 16. Juni 1980, mit der die Verfahrensordnung der Europäischen Kommission für Menschenrechte (BGBl. Nr. 495/1977 in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 331/1978 und 305/1979) geändert wird

Zusammenfassung


306. Kundmachung: Änderung der Verfahrensordnung der Europäischen Kommission für Menschenrechte

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 16. Juni 1980, mit der die Verfahrensordnung der Europäischen Kommission für Menschenrechte (BGBl. Nr. 495/1977 in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 331/1978 und 305/1979) geändert wird

(Übersetzung)

ÄNDERUNG DER VERFAHRENSORDNUNG Artikel 16

Absatz 3

(3) Die Kommission ist ferner bei Anwesenheit von sieben Mitgliedern beschlußfähig, wenn sie nach dem Zusatz zur vorliegenden Verfahrensordnung

(Verfahrenshilfe) tätig wird....

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