Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen.

Zusammenfassung


181. Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen.

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Auszug


Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen.

Am 27. August 1947 hat Österreich auf der dritten, in Genf abgehaltenen Tagung der Generalversammlung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen den Beitritt zu dieser Organisation erklärt und die Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-

Organisation der Vereinten Nationen gemäß ihrem Artikel II, Absatz 2, angenommen,

die für Österreich sofort in Kraft getreten ist.

Die Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen hat nachstehenden Wortlaut:

(Übersetzung)

PRÄAMBEL Die Staaten, die diese Verfassung annehmen,

entschlossen, die allgemeine Wohlfahrt durch die Förderung besonderer und gemeinsamer Maßnahmen zu heben, mit dem Ziel,

das Ernährungsniveau und den Lebensstandard der unter ihrer Jurisdiktion lebenden Völker zu heben,

in der Leistungsfähigkeit der Produktion und der Verteilung aller Lebensmittel und landwirtschaftliehen Erzeugnisse eine Verbesserung sicherzustellen,

die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung zu verbessern und damit zur Ausweitung der Weltwirtschaft beizutragen,

gründen hiemit die Ernährungs- und Landwirtschafts...

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