Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1948, betreffend die Aufhebung einer vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig erkannten Bestimmung einer Verordnung.

Zusammenfassung


182. Kundmachung: Aufhebung einer vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig erkannten Bestimmung einer Verordnung.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1948, betreffend die Aufhebung einer vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig erkannten Bestimmung einer Verordnung.

Gemäß Artikel 139, Abs. ...

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