Zusammenfassung
1013. Bundesverfassungsgesetz: Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994 - B-VGN 1994
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird sowie das EWR-Bundesverfassungsgesetz und das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz aufgehoben werden (Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994 - B-VGN 1994)
Der Nationalrat hat beschlossen.
Artikel I Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes Das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 506/1994, wird wie folgt geändert:1   Der Titel samt Abkürzung lautet:„Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)"2. Die Überschrift des Ersten Hauptstückes lautet:„Erstes Hauptstück Allgemeine Bestimmungen. Europäische Union"3. Nach der Überschrift des Ersten Hauptstückes wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:„A. Allgemeine Bestimmungen"4. Am Ende des Art. 10 Abs. 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z18 angefügt:„18. Wahlen zum Europäischen Parlament."5. Art. 10 Abs. 4 bis 6 wird aufgehoben.6.    In    Art. 16    Abs. 4    wird    die    Wortfolge „ , unbeschadet des Abs. 6," aufgehoben.7 Art. 16 Abs. 6 wird aufgehoben.8.    Art. 21    werden    folgende   Abs. 6    und   7 angefügt:„(6) Durch Gesetz kann vorgesehen werden, daß1. Beamte zur Ausübung bestimmter Leitungsfunktionen oder in den Fällen, in denen dies auf Grund der Natur des Dienstes erforderlich ist, befristet ernannt werden;2. nach Ablauf der Befristung oder bei Änderung der Organisation der Behörden oder der dienstrechtlichen Gliederungen durch Gesetz keine Ernennung erforderlich ist;3. es, soweit die Zuständigkeit zur Ernennung gemä...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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