Zusammenfassung
6. Verfassungsgesetz: Anwendung des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 27. Oktober 1862, R. G. Bl. Nr. 87, in dem Verfahren vor dem Volksgericht.
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Auszug
Verfassungsgesetz vom 30. November 1945, betreffend die Anwendung des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 27. Oktober 1862, R. G. Bl. Nr. 87, in dem Verfahren vor dem Volksgericht.
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
Artikel I.§ 1. Personen, die auf Grund eines Bestimmung des Verfassungsgesetzes vom 8. Mai 1945, St. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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