Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 13. Mai 1964 über die Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.

Zusammenfassung


113. Verordnung: Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 13. Mai 1964 über die Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.

Auf Grund des § 80 des Heeresversorgungsges...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen