Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden geändert wird

Zusammenfassung


516. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden geändert wird

Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz...

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