Zusammenfassung
621. Verordnung: Fahrtkostenverordnung für Zivildienstleistende ? FK-V
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden (Fahrtkostenverordnung für Zivildienstleistende ? FK-V)
Auf Grund der §§ 25 Abs. 1 Z 2, 31 Abs. 1 Z 6 und 7 und Abs. 3 sowie des § 39 Abs. 1 Z 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 424/1992, wird verordnet:
§ 1. (1) Die dem Zivildienstleistenden gemäß § 31 Abs. 1 Z 6 ZDG gebührende Vergütung beträgt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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