Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz ? BVergG)

Bundesgesetzblatt, 11 Juli 1993 (Nr. 462/1993)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


462. Bundesgesetz: Bundesvergabegesetz ? BVerG

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Auszug


Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz ? BVergG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Geltungsbereich 1. HAUPTSTÜCK: Sachlicher Geltungsbereich

§ 1      Allgemeines

§ 2      Schwellenwerte bei Lieferaufträgen

§ 3 Schwellenwerte bei Bauaufträgen und Baukonzessionsaufträgen

§ 4 Schwellenwerte im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

§ 5      Berechnung der Schwellenwerte in Schilling 2. HAUPTSTÜCK: Persönlicher Geltungsbereich,

§6

3. HAUPTSTÜCK: Ausnahmen vom Geltungsbereich, § 7

4. HAUPTSTÜCK: Erweiterung     des     Anwendungsbereiches, § 8

2. Teil: Allgemeine Bestimmungen 1. HAUPTSTÜCK: Begriffsbestimmungen, § 9

2. HAUPTSTÜCK: Grundsätze des Vergabeverfahrens

§ 10   Allgemeine Grundsätze

§11    Arten der Vergabeverfahren

§ 12    Wahl des Vergabeverfahrens

§ 13    Teilnehmer im offenen Verfahren

§ 14    Teilnehmer im nicht offenen Verfahren

§ 15   Teilnehmer im Verhandlungsverfahren

§ 16    Öffentliche Erkundung des Bewerberkreises

§ 17    Gesamt- und Teilvergabe

§ 18    Preiserstellung und Preisarten

§ 19    Sicherstellungen

§ 20    Beiziehung von Sachverständigen

§ 21    Verwertung von Ausarbeitungen 3. HAUPTSTÜCK: Die Ausschreibung § 22    Grundsätzliches

§ 23    Beschreibung der Leistung

§ 24 Technische Spezifikationen und andere Bestimmungen des Leistungsvertrages

§ 25 Beistellung und Kosten der Ausschreibungsunterlagen

§ 26 Berichtigung der Bekanntmachung und der Ausschreibung

§ 27 Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist

§ 28    Zuschlagsfrist 4. HAUPTSTÜCK: Das Angebot § 29    Grundsätzliches

§ 30    Form, Inhalt und Einreichung der Angebote § 31    Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote 5. HAUPTSTÜCK: Das Zuschlagsverfahren

§ 32    Entgegennahme und Verwahrung der Angebote §33    Öffnung der Angebote 6. HAUPTSTÜCK: Prüfung der Angebote § 34    Grundsätzliches

§ 35   Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

§ 36   Vertiefte Angebotsprüfung

§ 37    Niederschrift über die Prüfung

§ 38    Verhandlungen mit den Bietern

§ 39    Ausscheiden von Angeboten

§ 40   Wahl   des   Angebotes   für   den   Zuschlag;

Bestbieterprinzip

§ 41    Zuschlag und Leistungsvertrag § 42    Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist § 43    Abschluß des Vergabeverfahrens 3. Teil: Besondere Bestimmungen 1. HAUPTSTÜCK: Gemeinsame Bestimmungen über die Vergabe von Liefer-, Bau- und Baukonzessionsaufträgen 1.  Abschnitt: Eignungskriterien

§ 44    Ausschließung vom Vergabeverfahren § 45    Nachweis der Eignung 2. Abschnitt: Bekanntmachungen, § 46

3. Abschnitt: Fristen

§ 47    Grundsätzliches

§ 48    Beschleunigtes Verfahren

§ 49    Berechnung der Fristen 4.  Abschnitt: Zusätzliche Ausschreibungserfordernisse

§ 50    Technische Spezifikationen 2. HAUPTSTÜCK: Besondere        Bestimmungen

über die Vergabe von Lieferaufträgen

§51    Geltungsbereich

§ 52    Wahl des Vergabeverfahrens

§ 53    Ideenwettbewerb und Alternativangebote

§ 54    Zusätzliche Zuschlagskriterien

§ 55    Vorinformation

§ 56    Bekanntmachung vergebener Aufträge 3. HAUPTSTÜCK: Besondere        Bestimmungen

über die Vergabe von Bau- und Baukonzessionsaufträgen 1. Abschnitt: Bauaufträge

§ 57    Wahl des Vergabeverfahrens

§ 58    Nicht offenes und Verhandlungsverfahren

§ 59    Zusätzliche Zuschlagskriterien

§ 60    Vorinformation

§ 61    Beschleunigtes Verfahren

§ 62    Bekanntmachung vergebener Aufträge 2. Abschnitt: Baukonzessionsaufträge § 63    Auftragsweitervergabe an Dritte

§ 64    Besondere   Bestimmungen  des   Baukonzessionsvertrages, verbundene Unternehmen § 65    Fristen § 66    Besondere Bekanntmachungsvorschriften 4. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

§ 67    Geltungsbereich

§ 68    Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 69    Besondere Bekanntmachungsvorschriften

§ 70 Besondere Bestimmungen betreffend die Wahl des Vergabeverfahrens

§ 71    Aufruf zum Wettbewerb

§ 72 Besondere Bestimmungen über die Teilnahme

§ 73 Besondere Bestimmungen über die Ausschreibungsunterlagen

§ 74    Prüfsystem

§ 75    Auswahl des Bewerberkreises

§ 76    Auftragsvergabe

§ 77    Besondere Pflichten des Auftraggebers 4. Teil: Rechtsschutz 1. HAUPTSTÜCK: Bundes-Vergabekontrollkommission und Bundesvergabeamt 1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen

§ 78    Einrichtung und Bestellung der Mitglieder

§ 79    Abberufung der Mitglieder

§ 80    Rechtsstellung der Mitglieder

§ 81    Innere Einrichtung

§ 82    Befangene und ausgeschlossene Mitglieder

§ 83    Beschlußfassung ...

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