Zusammenfassung
23. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend den Verkauf von Aktien verstaatlichter Banken.
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Auszug
Bundesgesetz vom 23. Jänner 1957, womit das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1956, BGBl. Nr. 274, betreffend den Verkauf von Aktien verstaatlichter Banken, abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
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