Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 9. Feber 1952, womit ein Großhandels-Verkaufspreis für Branntwein festgesetzt wird, der zur Herstellung von Treibstoffgemischen verwendet wird.
Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 9. Feber 1952, womit ein Großhandels-Verkaufspreis für Branntwein festgesetzt wird, der zur Herstellung von Treibstoffgemischen verwendet wird.