Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 6. Juni 1958, womit die Fernschreibverordnung abgeändert und ergänzt wird.

Zusammenfassung


113. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Fernschreibverordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 6. Juni 1958, womit die Fernschreibverordnung abgeändert und ergänzt wird.

Auf Grund des Fernmeldegesetzes, BGBl.

Nr. 170/1949, wird verordnet:

Artikel I.

Die Fernschreibverordnung, BGBl. Nr. 216/

1955, wird abgeändert und ergänzt wie ...

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