Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. Jänner 1947 über die Regelung des Verkehres mit Eisen und Stahl (Eisenbewirtschaftungsverordnung).

Zusammenfassung


41. Verordnung: Eisenbewirtschaftungsverordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. Jänner 1947 über die Regelung des Verkehres mit Eisen und Stahl (Eisenbewirtschaftungsverordnung).

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 24. Juli 1946, B. G. Bl. Nr. 172, womit das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau zur Erlassung von Vorschriften zur Regelung des Warenverkehrs ermächtigt wird (Warenverkehrsgesetz),

wird verordnet:

§ 1. (1) Der Verkehr mit Eisen und Stahl sowie Erzeugnissen daraus (im folgenden kurz

„Eisenerzeugnisse" genannt) wird staatlich geregelt

(bewirtschaftet).

(2) Der Bewirtschaftung unterliegen folgende Eisenerzeugnisse:

a) Eisen- ...

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