Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und dem Verkehrsminister in der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland

Zusammenfassung


39. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und dem Verkehrsminister in der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße

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Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und dem Verkehrsminister in der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland

Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und der Verkehrsminister in der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland sind hinsichtlich der internationalen Beförderung von Gütern auf der Straße wie folgt übereingekommen.

Artikel 1 — Definitionen Im Sinne dieser Vereinbarung bedeuten a) der Begriff „befugter Unternehmer" eine physische oder juristische Person, die entweder in der Re...

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