Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.

Zusammenfassung


58. Bundesgesetz: Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.

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Auszug


Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundespräsident kann die Verleihung des Doktorates an österreichischen Hochschule...

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