Zusammenfassung
58. Bundesgesetz: Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.
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Auszug
Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundespräsident kann die Verleihung des Doktorates an österreichischen Hochschule...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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