Zusammenfassung
65. Bundesgesetz: Produktpirateriegesetz ? PPG
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden (Produktpirateriegesetz ? PPG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Anträge nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3295/1994 über Maßnahmen,welche das Verbringen von Waren, die bestimmte Rechte am geistigen Eigentum verletzen, in die Gemeinschaft sowie ihre Ausfuhr und Wiederausfuhr aus der Gemeinschaft...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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