Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1958, betreffend die Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden.

Zusammenfassung


173. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1958, betreffend die Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfass...

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