Gesetz vom 3. Juli 1945 über das Verordnungsrecht des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft, betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Zusammenfassung


69. Gesetz: Verordnungsrecht des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft über landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Gesetz vom 3. Juli 1945 über das Verordnungsrecht des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft, betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. (1) Das Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft wird ermächtigt, die Erfassung, Aufbrin...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen