Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Verpflichtung zur Grundpreisauszeichnung

Zusammenfassung


270. Verordnung: Verpflichtung zur Grundpreisauszeichnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Verpflichtung zur Grundpreisauszeichnung

Auf Grund der §§ 10c Abs. 1 bis Abs. 3 und 14 Z 2 des Preisauszeichnungsgesetzes, BGBl.

Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I N...

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