Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Bezeichnungen ?Akademische Versicherungskauffrau? und ?Akademischer Versicherungskaufmann?

Zusammenfassung


47. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und der Bezeichnungen "Akademische Versicherungskauffrau" und "Akademischer Versicherungskaufmann"

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Bezeichnungen ?Akademische Versicherungskauffrau? und ?Akademischer Versicherungskaufmann?

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 3 des Bundesgesetze...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen