Bundesgesetz vom 18. Mai 1949, womit das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen abgeändert wird.

Zusammenfassung


124. Bundesgesetz: Abänderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. Mai 1949, womit das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931, Deutsches R. G. Bl. I S. ...

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