Verordnung der Bundesregierung vom 5. November 1957 über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.

Zusammenfassung


229. Verordnung: Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 5. November 1957 über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und der Truppendienstzulage.

Auf Grund des § 51 b des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der Gehaltsüberleitungsgese...

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