Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 11. September 1954, betreffend den Expreßgutschein im inländischen Eisenbahnverkehr (Durchführungsverordnung II zur EVO.).

Zusammenfassung


217. Verordnung: Durchführungsverordnung II zur EVO.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 11. September 1954, betreffend den Expreßgutschein im inländischen Eisenbahnverkehr (Durchführungsverordnung II zur EVO.).

Auf Grund des § 39 Abs. 4 der Eisenbahn-

Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 213/1954, wird verordnet:

§ 1. Im inländischen Verkehr ist ein zum Du...

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