Zusammenfassung
173. Bundesgesetz: Neubestimmung des Wirkungsbereiches der Bundesregierung und der Bundesministerien hinsichtlich verstaatlichter Unternehmungen und sonstige organisatorische Maßnahmen im Bereich der Bundesverwaltung.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 22. Juli 1959, mit dem der Wirkungsbereich der Bundesregierung und der Bundesministerien hinsichtlich verstaatlichter Unternehmungen neu bestimmt wird und sonstige organisatorische Maßnahmen im Bereich der Bundesverwaltung getroffen werden.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Aus dem der Bundesregierung durch§ 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a und b des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1956, BGBl. Nr. 134, eingeräumten Wirkungsbereich werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes auf das Bundeskanzleramt übertragen:a) die von der Bundesregierung bisher auf Grund des Verstaatlichungsgesetzes vom 26. Juli 1946, BGBl. Nr. 168, hinsichtlich der jeweiligen Beteiligungen des Bundes an Untern...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links