Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 1. Juli 1959 über die Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften in die internationale Kontrolle, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, in der durch das in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung, durch weitere Staaten.

Zusammenfassung


160. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften in die internationale Kontrolle, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, durch weitere Staaten.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 1. Juli 1959 über die Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften in die internationale Kontrolle, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, in der durch das in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung, durch weitere Staaten.

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