Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Rechtshilfe in Strafsachen

Zusammenfassung


193. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Rechtshilfe in Strafsachen.

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Auszug


Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nachdem der am 22. September 1958 in Bonn unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik

Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Rechtshilfe in Strafsachen samt Notenwechsel,

welcher also lautet:

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland sind in dem Wunsch, den gegenseitigen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen zu regeln,

übereingekommen, einen Vertrag abzuschließen,

und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich Herrn D.Dr. Josef Schöner, Botschafter der Republik Österreich in Bonn und Herrn Dr. Otto Tschadek, Bundesminister für Justiz,

Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland Herrn Dr. Albert Hilger van Scherpenberg,

Staatssekretär des Auswärtigen Amts und Herrn Dr. Fritz Schärfer, Bundesminister der Justiz,

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form ...

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