VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN

Zusammenfassung


145. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Rechtshilfe in Strafsachen

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Auszug


VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen, von dem Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind

übereingekommen, einen Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich Herrn Dr. Christian Broda,

Bundesminister für Justiz,

Der Staatsrat der Volksrepublik Polen Herrn Prof. Dr. hab. Jerzy Bafia,

Justizminister,

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Erster Abschnitt RECHTSHILFE Artikel 1

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, einander auf Ersuchen eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft nach den Bestimmungen dieses Vertrages Rechtshilfe in Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Handlungen ...

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