Zusammenfassung
348. Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens samt Ausführungsordnung
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Auszug
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens, dessen Art. 1 Abs. 1 erster Satz,Art. 3 Abs. 1,Art. 16 Abs. 1 sowie Abs. 3 lit. a bis d,Art. 32,Art. 58 Abs. 2 lit. a sowie Abs. 3,Art. 61 Abs. 2 lit. a sowie Abs. 3 und Art. 65verfassungsändernd sind, samt Ausführungsordnung, wird verfassungsmäßig genehmigt.2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat der Bundeskanzler unter Mitwirkung des Österreichischen Patentamtes die Ausführungsordnung nach Art. 58 Abs. 1 des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens dadurch kundzumachen, daß sie in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Österreichischen Patentamt zuöffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.INHALTSVERZEICHNIS Der unterzeichnete Vertragstext enthält kein Inhaltsverzeichnis.Präambel Einleitende Bestimmungen Artikel 1Bildung eines Verbands Artikel 2Begriffsbestimmungen Kapitel I Internationale Anmeldung und internationale Recherche Artikel 3Die internationale Anmeldung Artikel 4Der Antrag Artikel 5Die Beschreibung Artikel 6Die Ansprüche Artikel 7Die Zeichnungen Artikel 8Die Inanspruchnahme von Prioritäten Artikel 9Der Anmelder Artikel 10Das Anmeldeamt Artikel 11Das Anmeldedatum und die Wirkungen der internationalen Anmeldung Artikel 12Übermittlung der internationalen Anmeldung an das Internationale Büro und die Internationale Recherchenbehörde Artikel 13Übermittlung eines Exemplars der internationalen Anmeldung an die Bestimmungsämter Artikel U Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung Artikel 15Die internationale Recherche Artikel 16Die Internationale Recherchenbehörde Artikel 17Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde Artikel 18Der internationale Recherchenbericht Artikel 19Änderung der Ansprüche im Verfahren vor dem Internationalen Büro Artikel 20Übermittlung an die Bestimmungsämter Artikel 21Internationale Veröffentlichung Artikel 22Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung an die Bestimmungsämter Artikel 23Aussetzung des nationalen Verfahrens Artikel 24Möglicher Verlust der Wirkung Im den Bestimmungsstaaten Artikel 25Nachprüfung durch die Bestimmungsämter Artikel 26Möglichkeit der Berichtigung vor den Bestimmungsämtern Artikel 27Nationale Erfordernisse Artikel 28Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern Artikel 29Die Wirkungen der internationalen Veröffentlichung Artikel 30Vertraulicher Charakter einer internationalen Anmeldung Kapitel II Die internationale vorläufige Prüfung Artikel 31Antrag auf internationale vorläufige Prüfung Artikel 32Die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde Artikel 33Die internationale vorläufige Prüfung Artikel 34Das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde Artikel 35Der internationale vorläufige Prüfungsbericht Artikel 36Die Übermittlung, Übersetzung undÜbersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts Artikel 37Zurücknahme eines Antrags auf internationale vorläufige Prüfung oder einer Auswahlerklärung Artikel 38Vertraulicher Charakter der internationalen vorläufigen Prüfung Artikel 39Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung an das ausgewählte Amt Artikel 40Aussetzung der nationalen Prüfung und des sonstigen Verfahrens Artikel 41Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor dem ausgewählten Amt Artikel 42Ergebnisse nationaler Prüfungen durch ausgewählte Ämter Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen Artikel 43Nachsuchen um bestimmte Schutzrechte Artikel 44Nachsuchen um zwei Schutzrechtsarten Artikel 45Regionale Patentverträge Artikel 46Unrichtige Übersetzung einer internationalen Anmeldung Artikel 47Fristen Artikel 48Fristenüberschreitungen in einzelnen Fällen Artikel 49Das Recht zum Auftreten vor den internationalen Behörden Kapitel IV Technische Dienste Artikel 50Patentinformationsdienste Artikel 51Technische Hilfe Artikel 52Beziehungen zu anderen Vertragsbestimmungen Kapitel V Verwaltungsbestimmungen Artikel 53Die Versammlung Artikel 54Der ExekutivausschußArtikel 55Das Internationale Büro Artikel 56Der Ausschuß für technische Zusammenarbeit Artikel 57Finanzen Artikel 58Die Ausführungsordnung Kapitel VI Streitigkeiten Artikel 59Beilegung von Streitigkeiten Kapitel VU Revision und Änderungen Artikel 60Revision des Vertrags Artikel 61Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags Kapitel VIII Schlußbestimmungen Artikel 62Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden Artikel 63Inkrafttreten des Vertrags Artikel 64Vorbehälte Artikel 65Schrittweise Anwendung Artikel 66Kündigung Artikel 67Unterzeichnung und Sprachen Artikel 68Hinterlegung Art...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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