Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Zusammenfassung


348. Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens samt Ausführungsordnung

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Auszug


Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Patentwesens, dessen Art. 1 Abs. 1 erster Satz,

Art. 3 Abs. 1,

Art. 16 Abs. 1 sowie Abs. 3 lit. a bis d,

Art. 32,

Art. 58 Abs. 2 lit. a sowie Abs. 3,

Art. 61 Abs. 2 lit. a sowie Abs. 3 und Art. 65

verfassungsändernd sind, samt Ausführungsordnung, wird verfassungsmäßig genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat der Bundeskanzler unter Mitwirkung des Österreichischen Patentamtes die Ausführungsordnung nach Art. 58 Abs. 1 des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens dadurch kundzumachen, daß sie in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Österreichischen Patentamt zuöffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.

INHALTSVERZEICHNIS Der unterzeichnete Vertragstext enthält kein Inhaltsverzeichnis.

Präambel Einleitende Bestimmungen Artikel 1

Bildung eines Verbands Artikel 2

Begriffsbestimmungen Kapitel I Internationale Anmeldung und internationale Recherche Artikel 3

Die internationale Anmeldung Artikel 4

Der Antrag Artikel 5

Die Beschreibung Artikel 6

Die Ansprüche Artikel 7

Die Zeichnungen Artikel 8

Die Inanspruchnahme von Prioritäten Artikel 9

Der Anmelder Artikel 10

Das Anmeldeamt Artikel 11

Das Anmeldedatum und die Wirkungen der internationalen Anmeldung Artikel 12

Übermittlung der internationalen Anmeldung an das Internationale Büro und die Internationale Recherchenbehörde Artikel 13

Übermittlung eines Exemplars der internationalen Anmeldung an die Bestimmungsämter Artikel U Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung Artikel 15

Die internationale Recherche Artikel 16

Die Internationale Recherchenbehörde Artikel 17

Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde Artikel 18

Der internationale Recherchenbericht Artikel 19

Änderung der Ansprüche im Verfahren vor dem Internationalen Büro Artikel 20

Übermittlung an die Bestimmungsämter Artikel 21

Internationale Veröffentlichung Artikel 22

Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung an die Bestimmungsämter Artikel 23

Aussetzung des nationalen Verfahrens Artikel 24

Möglicher Verlust der Wirkung Im den Bestimmungsstaaten Artikel 25

Nachprüfung durch die Bestimmungsämter Artikel 26

Möglichkeit der Berichtigung vor den Bestimmungsämtern Artikel 27

Nationale Erfordernisse Artikel 28

Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern Artikel 29

Die Wirkungen der internationalen Veröffentlichung Artikel 30

Vertraulicher Charakter einer internationalen Anmeldung Kapitel II Die internationale vorläufige Prüfung Artikel 31

Antrag auf internationale vorläufige Prüfung Artikel 32

Die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde Artikel 33

Die internationale vorläufige Prüfung Artikel 34

Das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde Artikel 35

Der internationale vorläufige Prüfungsbericht Artikel 36

Die Übermittlung, Übersetzung und

Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts Artikel 37

Zurücknahme eines Antrags auf internationale vorläufige Prüfung oder einer Auswahlerklärung Artikel 38

Vertraulicher Charakter der internationalen vorläufigen Prüfung Artikel 39

Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung an das ausgewählte Amt Artikel 40

Aussetzung der nationalen Prüfung und des sonstigen Verfahrens Artikel 41

Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor dem ausgewählten Amt Artikel 42

Ergebnisse nationaler Prüfungen durch ausgewählte Ämter Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen Artikel 43

Nachsuchen um bestimmte Schutzrechte Artikel 44

Nachsuchen um zwei Schutzrechtsarten Artikel 45

Regionale Patentverträge Artikel 46

Unrichtige Übersetzung einer internationalen Anmeldung Artikel 47

Fristen Artikel 48

Fristenüberschreitungen in einzelnen Fällen Artikel 49

Das Recht zum Auftreten vor den internationalen Behörden Kapitel IV Technische Dienste Artikel 50

Patentinformationsdienste Artikel 51

Technische Hilfe Artikel 52

Beziehungen zu anderen Vertragsbestimmungen Kapitel V Verwaltungsbestimmungen Artikel 53

Die Versammlung Artikel 54

Der Exekutivausschuß

Artikel 55

Das Internationale Büro Artikel 56

Der Ausschuß für technische Zusammenarbeit Artikel 57

Finanzen Artikel 58

Die Ausführungsordnung Kapitel VI Streitigkeiten Artikel 59

Beilegung von Streitigkeiten Kapitel VU Revision und Änderungen Artikel 60

Revision des Vertrags Artikel 61

Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags Kapitel VIII Schlußbestimmungen Artikel 62

Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden Artikel 63

Inkrafttreten des Vertrags Artikel 64

Vorbehälte Artikel 65

Schrittweise Anwendung Artikel 66

Kündigung Artikel 67

Unterzeichnung und Sprachen Artikel 68

Hinterlegung Art...

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