Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird

118.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit1 geändert und ergänzt wird

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in slowakischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. August 2015 ausgetauscht; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Art. 33 Abs. 1 mit 1. Oktober 2015 in Kraft.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 72/2005.

BGBl. III Nr. 118/2015

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