Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Bundesgesetzblatt, 27 April 2006 (Nr. 79/2006)

Kundmachung (K) - BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

79. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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