Zusammenfassung
397. Bundesgesetz: 22. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle
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Auszug
Bundesgesetz vom 2. Juli 1975, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert wird (22. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl.Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 319/1973, wird wie folgt geändert:1. § 2 erhält folgende Fassung:„§ 2 Kollektivverträge(1) Werden Gruppen von Vertragsbediensteten nach § 1 Abs. 5 durch Verordnung der Bundesregierung von der Anwendung dieses Bundesgesetzes ausgenommen, so bleiben die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der im § 1Abs. 4 bezeichneten Dienstordnungen bis zu dem Tage rechtsverbindlich, an dem für sie ein Kollektivvertrag oder eine ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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