Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Wahl der Vertrauenspersonen der Zivildienstleistenden

Bundesgesetzblatt Nr. 440/2005, 22. Dezember 2005Verordnung (V) › BMI (Bundesministerium für Inneres)

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Vertrauenspersonen-Wahlordnung

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Wahl der Vertrauenspersonen der Zivildienstleistenden

440. Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Wahl der Vertrauenspersonen der Zivildienstleistenden (Vertrauenspersonen-Wahlordnung - VP-WO) Auf Grund des § 37d Abs. 8 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/2005, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung regelt die Wahl der Vertrauenspersonen (Stellvertreter) der Zivildienstpflichtigen, die einen ordentlichen Zivildienst leisten.

Wahlbereich

§ 2. (1) Die Vertrauenspersonen (Stellvertreter) werden in gemäß § 4 ZDG anerkannten Einrichtungen und Einsatzstellen gewählt, sofern bei diesen mindestens fünf Zivildienstleistende unmittelbar eingesetzt sind (§ 37b Abs. 1 Z 1 ZDG).

(2) Sind bei einer Einrichtung eine oder mehrere Einsatzstellen anerkannt, so sind in diesen Vertrauenspers...

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