Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1948, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiete.

Zusammenfassung


183. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiete.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1948, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiete.

Gemäß § 56, Abs. (4), des Verfassung...

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