Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Oktober 1946, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten.

Zusammenfassung


208. Verordnung: Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Oktober 1946, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten.

Auf Grund des § 3, Abs. (3), des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 5 ex 1907,

betreffend die Regelung de...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen