Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 12. August 1960, mit der die Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung abgeändert und ergänzt wird.

Zusammenfassung


176. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 12. August 1960, mit der die Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung abgeändert und ergänzt wird.

Auf Grund des Heimarbeitsgesetzes BGBl.

Nr. 66/1954, wird verordnet:

Die Heimarbeitskommissions-Rabhmengeschäftsordnung,

BGBl. Nr. 223/1954, wird abgeändert und ergänzt wie folgt:

Artikel I.

1. Dem Abs. 3 des § 6 sind folgende Sätze anzufügen:

„Dieser Senat kann aus seiner Mi...

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