Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22. Jänner 1949, womit die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Oktober 1946, B. G. Bl. Nr. 208, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten, abgeändert wird.

Zusammenfassung


61. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22. Jänner 1949, womit die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Oktober 1946, B. G. Bl. Nr. 208, betreffend die Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pharmazeuten, abgeändert wird.

Auf Grund des § 3, dri...

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