Gesetz vom 20. Juli 1945 über die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz ? Behörden-ÜG.).

Zusammenfassung


94. Gesetz: Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz ? Behörden-ÜG.).

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Auszug


Gesetz vom 20. Juli 1945 über die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz ? Behörden-ÜG.).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

Abschnitt I.

Liquidierung der Einrichtungen des Deutschen Reiches in der Republik Österreich.

§ 1. (1) Die für das Gebiet der Republik Österreich oder deren Teilbereiche bestehenden Behörden,

Ämter, Anstalten, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen des Deutschen Reiches sind aufgelöst. Ihre Aufgaben gehen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die entsprechenden Stellen der Republik Österreich

über.

(2) Mit der Liquidierung der im Abs. (1) genannten Einrichtungen betraut der Staatskanzler einen...

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