Verordnung der Bundesregierung vom 5. Feber 1957 über die Verwaltungsabgaben im allgemeinen, ferner über ihr Ausmaß in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung und über die Art ihrer Einhebung bei den Bundesbehörden (Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1957).

Zusammenfassung


48. Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1957.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 5. Feber 1957 über die Verwaltungsabgaben im allgemeinen, ferner über ihr Ausmaß in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung und über die Art ihrer Einhebung bei den Bundesbehörden (Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1957).

Auf Grund des § 78 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950, BGBl. Nr. 172,

wird verordnet:

I. Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. (l) Die Parteien haben für die Verleihung von Berechtigungen oder für sonstige wesentlich in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen,

die von Behörden im Sinne des Art. VI Abs. 1 des Einführungsgesetzes z...

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