Zusammenfassung
137. Bundesgesetz: Verwaltungsverfahrensnovelle 2001
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Zustellgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden sowie das Verwaltungsentlastungsgesetz aufgehoben wird (Verwaltungsverfahrensnovelle 2001)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1Änderung des Zustellgesetzes Das Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/1998, wird wie folgt geändert:1. § 1 Abs. 2 letzter Satz lautet:„Außer den §§ 24 und 26a sowie 28 bis 30 gelten für solche Übermittlungen die §§ 4, 6, 7, 8, 8a, 9 und 13, für die telegrafische Übermittlung auch § 18 sinngemäß.“2. § 2a Abs. 2 lautet:„(2) Auf Zustellungen durch Organe der Post mit Zustellnachweis sind die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, auf Zustellungen ohne Zustellnachweis die §§ 6, 7, 8 Abs. 1, 8a, 9 bis 12, 28 bis 30 und sinngemäß auch § 26 Abs. 2 anzuwenden.“3. § 11 Abs. 3 lautet:„(3) Z...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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