Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Grundausbildung für Bedienstete des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-Grundausbildungsverordnung)

Bundesgesetzblatt Nr. 143/2004, 30. März 2004Verordnung (V) › BKA (Bundeskanzleramt)

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Zusammenfassung


VwGH-Grundausbildungsverordnung

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Auszug


Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Grundausbildung für Bedienstete des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-Grundausbildungsverordnung)

143. Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Grundausbildung für Bedienstete des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-Grundausbildungsverordnung) Gemäß § 26 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 130/2003, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder dienstvertraglicher Vereinbarung zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.

Ziele der Grundausbildung

§ 2. Mit der Grundausbildung sollen den Bediensteten1.Kenntnisse und Fähigkeiten, die für bestimmte Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen generell erforderlich sind,2.spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben jenes ...

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