Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 3. Juni 1947, betreffend die Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.

Zusammenfassung


136. Verordnung: Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 3. Juni 1947, betreffend die Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.

Auf Grund des §...

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