Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 1. August 1985 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C ? Dienst in Unteroffiziersfunktion

Zusammenfassung


342. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C ? Dienst in Unteroffiziersfunktion

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 1. August 1985 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C ? Dienst in Unteroffiziersfunktion

Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 196 Abs. 1 sowie der Anlage 1 Z 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion gemäß § 11 des Wehrgesetzes 1978, BGBl. Nr. 150.

Ausbildung

§ 2. (1) Die A...

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