Bundesgesetz vom 27. Juni 1974 über die Leistung eines vierten zusätzlichen Beitrages zur Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA)

Zusammenfassung


408. Bundesgesetz: Leistung eines vierten zusätzlichen Beitrages zur Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA)

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 27. Juni 1974 über die Leistung eines vierten zusätzlichen Beitrages zur Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA)

Der Nationalrat hat beschlos...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen