Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Jänner 1969 betreffend die Aufhebung des dritten und vierten Satzes in Abs. 1 und des Abs. 3 in Abschnitt 10 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Oktober 1954, Zl. 94.800-9/54 (Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer ? DE-GewSt. 1954) durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


50. Kundmachung: Aufhebung des dritten und vierten Satzes in Abs. 1 und des Abs. 3 in Abschnitt 10 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen (Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer ? DE-GewSt. 1954) durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Jänner 1969 betreffend die Aufhebung des dritten und vierten Satzes in Abs. 1 und des Abs. 3 in Abschnitt 10 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Oktober 1954, Zl. 94.800-9/54 (Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer ? DE-GewSt. 1954) durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 ...

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