Viertes Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

Zusammenfassung


44. ViertesProtokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen samt Verpflichtungsliste der EG und ihrer Mitgliedstaaten

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Auszug


Viertes Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

(Übersetzung)

Die Mitglieder der Welthandelsorganisation (im folgenden „WTO“ genannt) deren Listen spezifischer Verpflichtungen und Listen der Ausnahmen von Artikel II des Allgemeinen Abkommens

über den Handel mit Dienstleistungen Kundgemacht in BGBl. Nr. 1/1995 idF BGBl. Nr. 379/1995 in bezug auf die Basistelekommunikation diesem Protokoll beigefügt sind (im folgenden als „die betroffenen Mitglieder“ bezeichnet),

NACH ABSCHLUSS der Verhandlungen auf Grund des am 15. Ap...

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