Bundesgesetz vom 9. Mai 1985 über eine Amnestie aus Anlaß der vierzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, und der dreißigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde (Amnestie 1985)

Bundesgesetzblatt, 24 Mai 1985 (Nr. 204/1985)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


204. Bundesgesetz: Amnestie 1985

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 9. Mai 1985 über eine Amnestie aus Anlaß der vierzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, und der dreißigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde (Amnestie 1985)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Einstellung von Strafverfahren

§ 1. (1) Ein Strafverfahren wegen einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung ist nicht einzuleiten und ein bereits eingeleitetes Strafverfahren ist in jeder Lage des Verfahrens einzustellen,

1. wenn die strafbare Handlung vor dem 15. Mai 1955 began...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen