Zusammenfassung
285. Bundesgesetz: Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.
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Auszug
Bundesgesetz vom 20. Dezember 1955 über die Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.
Der Nationalrat hat beschlossen:
ARTIKEL I.Zuständigkeit und Verfahren in den bisher den Volksgerichten zur Aburteilung zugewiesenen Strafsachen.§ 1. (Verfassungsbestimmung.) Die Volksgerichte stellen ihre Tätigkeit mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes ein.§ 2. (1) Vom gleichen Tage an sin...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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