Bundesgesetz vom 20. Dezember 1955 über die Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.

Zusammenfassung


285. Bundesgesetz: Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.

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Auszug


Bundesgesetz vom 20. Dezember 1955 über die Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.

Der Nationalrat hat beschlossen:

ARTIKEL I.

Zuständigkeit und Verfahren in den bisher den Volksgerichten zur Aburteilung zugewiesenen Strafsachen.

§ 1. (Verfassungsbestimmung.) Die Volksgerichte stellen ihre Tätigkeit mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes ein.

§ 2. (1) Vom gleichen Tage an sin...

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