ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über kulturelle Zusammenarbeit

Zusammenfassung


241. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über kulturelle Zusammenarbeit

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über kulturelle Zusammenarbeit

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt:  

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China, im folgenden  

als die Vertragsparteien bezeichnet, im Bestreben, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu entwickeln, die Zusammenarbeit und den Austausch in den Bereichen ...

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