Zusammenfassung
473. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VOLKSREPUBLIK POLEN, im folgenden die„Vertragsparteien" genannt,VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von gegenseitigen Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:Artikel 1Definitionen Für die Zwecke dieses Abkommens(1) umfaßt der Begriff „Investition" alle Vermögenswerte,insbesondere, aber nicht ausschließlich:a) Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige dingliche Rechte, wie Hypotheken, Zurückbehaltungsrechte,Pfandrec...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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