ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

Zusammenfassung


41. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Ungarn — im folgenden als Vertragschließende Teile bezeichnet — sind, vom Wunsche geleitet,

eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes zur Verhütung d...

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